Kaufhof muss Rabatt-Aktion abbrechen
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Kaufhof darf Kunden mit Payback-Karte keinen Rabatt mehr geben.
Die Kaufhof Warenhaus AG muss ihre Rabatt-Aktion für Inhaber einer Payback-Karte abbrechen. Das Kölner Landgericht untersagte dem Konzern per einstweiliger Verfügung, bei der laufenden exklusiven "Super-Sparwoche" Besitzern einer Payback-Karte auf fast alle Waren Preisnachlässe von bis zu zehn Prozent zu gewähren. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Verstoß gegen das Rabattgesetz.