Plagiate und Tools zu Telefonsoftware
Software mit Rufnummernidentifikation und unbegrenztem Datenexport ist in Deutschland verboten. Aber die Nachfrage nach diesen Zusatzprogrammen ist offensichtlich groß. Das Geschäft damit machen Firmen mit Sitz im Ausland und von zweifelhaftem Ruf. Ein Dilemma für deutsche Publisher.
Sie operieren vom Ausland aus, verstecken sich meist hinter Briefkastenfirmen, nerven Verbraucher mit aggressiver Werbung und schaden Publishern, die sich an geltendes Recht halten: Anbieter, die zu Telefon-software Zusatzprogramme mit der in Deutschland per Datenschutzgesetz verbotenen Rufnummernidentifikation und/oder dem ebenfalls untersagten unbegrenzten Datenexport offerieren. Ein Programm mit Rufnummernidentifikation, auch Rückwärtssuche genannt, erlaubt dem User, anhand von Telefonnummern Namen und Anschrift der Anschlussinhaber zu recherchieren. Zudem ist bei Telefon-CD-ROMs der Datenexport auf 75 Datensätze beschränkt. Normalerweise.
Boris Polenske, Geschäftsführer von klickTel, könnte Romane über seine Erfahrungen mit Geschäftemachern erzählen, die solche verbotene Software anbieten. Seit Jahren kämpft er gegen ein Produkt namens "RufIdent", Tool eines Schweizer Anbieters, das Rückwärtssuche und unbegrenzten Datenexport ermöglicht. Auf der Webseite www.rufident.ch wird dieses Produkt als Zusatzmodul zur "klickTel"-Software und in Kombination mit Originalversionen des Dorstener Publishers beworben, "die sich die Anbieter irgendwie auf dem deutschen Markt beschaffen", sagt Polenske.
Auf dem Rücken seriöser Anbieter
Wiederholt hat er durch Pressemitteilungen auf die Ungesetzlichkeit speziell von "RufIdent" hingewiesen. Aber immer wieder würden Kunden eine Verbindung zwischen dem Softwareprogramm aus der Schweiz und klickTel ziehen und sich dort beschweren. Beispielsweise über aggressive Werbebriefe und -mails. "In der Vergangenheit kam es dabei auch vor, dass die Gestaltung der Mails und Briefe eng an unser Corporate Design angelehnt war", weiß der klickTel-Geschäftsführer. Viele der so Angeschriebenen hätten gedacht, klickTel habe diese Werbung verschickt, "was uns in ein falsches Licht rückte". Bislang sind alle Versuche gescheitert, diese Anbieter juristisch an ihrem Tun zu hindern, sagt Polenske. Denn die für die verbotenen Angebote eigentlich Verantwortlichen könnten meistens nicht ausfindig gemacht werden. Die genannten Rufnummern zur Annahme von Bestellungen sind meist an ausländische Firmen vergeben, hinter denen oft ein verworrenes Netz von Briefkastenfirmen steht.
Auch Kai Figge, Geschäftsführer der G Data Software AG, sind solche "unseriösen Anbieter bekannt, die mit der Rufnummernidentifikation aus dem Ausland heraus Geld kassieren wollen". Allerdings scheinen Anbieter von Plagiaten zu den G Data-Titeln der "PowerInfo"-Reihen "Auskunft", "Auskunft&Route" sowie "Power-Info professional" einen schweren Stand zu haben. Figges Angaben zufolge unterbindet der Publisher jede Imitation seiner Softwareprodukte oder die Deklaration als Zusatzprodukte durch fremde Anbieter. Um für die Geschäftemacher aber keine Publicity zu veranstalten, verliefen die Gegenmaßnahmen diskret.
Welcher finanzielle Schaden gesetzeskonformen Publishern durch Nachahmungen oder Zusatzprogrammen zu ihrer Telefonsoftware entsteht, ist nach Aussage von klickTel-Chef Polenske schwer zu schätzen. "Wir denken jedoch, dass uns erhebliche Schäden durch Rufschädigung entstanden sind", sagt Boris Polenske. Verbraucher würden sich bei klickTel massiv über Werbung beschweren, die sie dem Unternehmen irrtümlich zuschreiben würden. Aber ohne Bedarf gäbe es diese verbotenen Angebote gar nicht. Laut Polenske existiert in Deutschland "eindeutig eine starke Nachfrage nach der Rückwärtssuche". Nur: Publishern wie G Data und klickTel sind die Hände gebunden. Sie müssen sich an das derzeit in Deutschland geltende Recht halten und dürfen daher Software mit solchen Zusatzprogrammen nicht anbieten. Das könnte aber geändert werden. Polenske fordert vom Gesetzgeber, zu prüfen, ob die Rückwärtssuche wirklich gegen das Datenschutzgesetz verstößt.
"Schließlich kann jeder Telekommunikationsteilnehmer entscheiden, in welchen Medien, ob Telefonbuch, CD-ROM oder Auskunft, er verzeichnet sein möchte." Außerdem ist die Rückwärtssuche in vielen anderen Ländern erlaubt, wie etwa in Österreich oder der Schweiz.
In Einklang mit dem Datenschutz
Zudem könnte eine EU-weit einheitliche Regelung Klarheit und Rechtssicherheit für die Zukunft schaffen. Dafür spricht sich auch G Data-Geschäftsführer Figge aus: "Die Veränderung der Rechtsprechung in Deutschland wird nicht ausreichen. Hier kann nur eine gesamteuropäische Lösung diesen Missstand beheben."