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Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen Hakenkreuz in Game

Ein Mitglied des Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hatte die Macher des Browsergames "Bundesfighter II Turbo" angezeigt, weil darin ein Hakenkreuz zu sehen war. Die Staatswanwaltschaft Stuttgart sah aber von Ermittlung ab, woraufhin der VDVC Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einlegte. Der folgte der Argumentation: Es wird keine Ermittlungen gegen die Macher des Spiels gebe. Ein Präzedenzfall für die gesamte Gamesbranche?

dara08.05.2018 09:21
Hakenkreuz in "Bundesfighter II Turbo"
Hakenkreuz in "Bundesfighter II Turbo" Screenshot bundesfighter.de/funk

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen der Darstellung eines Hakenkreuzes in einem Videospiel. Im konkreten Fall ging es um das Browserspiel "Bundesfighter II Turbo", ein zur letzten Bundestagswahl im Netz veröffentlichtes Gratis-Game. Eine der Figuren, die AfD-Politiker Alexander Gauland darstellen soll, kann im Spiel eine Spezialbewegung ausführen, in der sie die Form eines Hakenkreuzes einnimmt. Ein in Deutschland als verfassungsfeindlich eingestuftes Symbol, dessen Verbreitung zunächst strafbar ist. Geregelt ist dies im Paragraph 86a des Strafgesetzbuches (StGB). Ausnahmen sind allerdings die Verwendung in bildender Literatur, dokumentierender Berichterstattung in Medien oder künstlerische Inszenierungen.

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