Bei Kindern und Jugendlichen beinhaltet der Schutz ihrer Persönlichkeit, dass Einflüsse fern gehalten werden, die ihren Reifungsprozess negativ beeinflussen können. Dies ist natürlich in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Aber auch der Staat, der nach Artikel 20 des Grundgesetzes ein sozialer Rechtsstaat ist, wird zu entsprechendem Handeln aufgerufen.
tp22.07.2004 09:51
Der Sitz der BpjM in Bonn
In diesem Sinne wurde 1953 vom Deutschen Bundestag das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (GjS) beschlossen, das am 14. Juli 1953 in Kraft trat. Im GjS war zur Durchführung des Jugendmedienschutzes eine Bundesoberbehörde unter dem Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (kurz BPjS) vorgesehen.
In diesem Sinne wurde 1953 vom Deutschen Bundestag das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (GjS) beschlossen, das am 14. Juli 1953 in Kraft trat. Im GjS war zur Durchführung des Jugendmedienschutzes eine Bundesoberbehörde unter dem Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (kurz BPjS) vorgesehen.