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legal.affairs: Werbung am Abgrund
Zwischen legaler Werbung und Jugendgefährdung ist es of nur ein schmaler Grat. Kann Werbung verboten sein, auch wenn ein Spiel nicht indiziert ist? Und wie weit reicht das Werbeverbot für indizierte Spiele? Andreas Lober erstellt für MCVgamesmarkt einen juristischen Leitfaden.
tp14.06.2004 15:18
Computerspiele, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, dürfen außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel nicht angeboten, angekündigt oder angepriesen werden (§ 15, Abs. 1, Nr. 6, JuSchG). Diese Verbote werden zusammenfassend meist als Werbeverbot bezeichnet. Ein Verstoß gegen diese Werbeverbote ist strafbar (§ 27, Abs. 1, JuSchG). Dies gilt aber nur für die vorsätzliche Begehung (§ 27, Abs. 3, JuSchG).