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Neues Wettbewerbsgesetz verbietet "Mondpreise" und Lockvogelangebote

Mit der Ende vergangener Woche beschlossenen Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind künftig neben Rabattaktionen im ganzen Jahr auch härtere Strafen gegen unseriöse Lockvogelangebote und so genannte "Mondpreise" vorgesehen.

mha05.04.2004 08:07

Mit der Ende vergangener Woche beschlossenen Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind künftig neben Rabattaktionen im ganzen Jahr auch härtere Strafen gegen unseriöse Lockvogelangebote und so genannte "Mondpreise" vorgesehen. Durch das neue UWG dürfen Händler somit nicht mehr mit besonders günstigen Angeboten locken, wenn keine angemessene Menge der beworbenen Waren vorrätig ist. Angemessen sei demnach in der Regel ein für zwei Tage ausreichender Warenvorrat. Auch die Werbung mit so genannten "Mondpreisen", bei denen ein Rabatt auf einen zuvor künstlich erhöhten Preis eingeräumt wird, ist in Zukunft ausdrücklich verboten. Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle ein härteres Durchgreifen gegen Versender von unerwünschter Werbung, insbesondere Spam-Mails, vor. Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

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