Sieg für den Verbraucherschutz: Blizzard Entertainment hat eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und wird künftig auf den Onlinezwang zur Nutzung hinweisen.
tp27.09.2012 12:15
Künftig werden Blizzard-Produkte deutlicher auf den Onlinezwang hinweisen
Blizzard Entertainment hat eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Blizzard verpflichtete sich, "künftig auf Spieleverpackungen darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Dieses betrifft alle Produktkategorien, die wie 'Diablo III' nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung (auch im Einzelspielermodus)...
Blizzard Entertainment hat eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Blizzard verpflichtete sich, "künftig auf Spieleverpackungen darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Dieses betrifft alle Produktkategorien, die wie 'Diablo III' nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung (auch im Einzelspielermodus)...