Das British Board of Film Classification, das britische Äquivalent zur deutschen USK, hat eine Kennzeichnung von "Manhunt 2" abgelehnt. Die Behörden werfen der Take-2-Produktion sadistische Züge vor. Die ELSPA sieht in dem Vorgang eine Bestätigung für die gute Jugendschutzarbeit in Großbritannien.

Das British Board of Film Classification, in Großbritannien für die Altersfreigaben u.a. von Computer- und Videospielen zuständig, hat "Manhunt 2" die Freigabe verweigert. In drastischen Worten begründete die Kommission ihre Entscheidung, der Take-2-Produktion den Zugang zum britischen Markt zu verwehren. Gefühlskälte und sadistische Züge wollen die Tester so in dem in Versionen für PlayStation 2 und Wii vorgelegten Actiontitel ausgemacht haben. "Einem Produkt die Freigabe zu verweigern ist eine Entscheidung, die wir nicht auf die leichte Schulter nehmen", kommentierte David Cooke, Director des BBFC. "Im Normalfall bestehen wir auf Schnitte oder Modifikationen, die den Inhalt abschwächen. Dies war bei 'Manhunt 2' nicht möglich."

Die britische Entscheidung wird es Produkt und Publisher nicht einfacher machen. Gilt doch die britische Jugendfreigabe nicht als die restriktivste. Produkte wie etwa "Gears of War" oder auch "Dead Rising", die aufgrund ihrer Gewaltinhalte nie offiziell auf den deutschen Markt gekommen sind, erhielten in Großbritannien die Freigabe ab 18 Jahre. Der britische Branchenverband ELSPA sieht in dem Vorgang eine Bestätigung für die gute Jugendschutzarbeit im Land. Der Fall "Manhunt 2" zeige, dass das britische System funktioniert, so ELSPA-Chef Paul Jackson.

Sicherlich werden dies nicht die letzten Schlagzeilen sein, mit denen "Manhunt 2" international ins Kreuzfeuer geraten wird. Schon der Vorgänger war berühm-berüchtigt aufgrund der expliziten Gewaltdarstellung sowie der Spielmotivation. Ebenso wie "Manhunt" wird wohl auch "Manhunt 2" nie offiziell in Deutschland erscheinen. Munition in der "Killerspiele"-Diskussion liefert es den Verbotsbefürwortern freilich dennoch. Abzuwarten bleibt beispielsweise, wie sich das US-amerikanische Entertainment Software Rating Board zu "Manhunt 2" äußern wird. Oftmals wird dem US-USK-Äquivalent eine zu laxe Freigabepraxis vorgeworfen. Eine strenge Aburteilung von "Manhunt 2" könnte da Signalcharakter bekommen. Hierzulande stehen die Vermarktungschancen jedoch gleich null, auch wenn "Manhunt 2" wohl niemals zur Prüfung bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle vorgelegt werden wird.

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