Wien: EA und Sony müssen hohe Lootbox-Ausgaben zurückzahlen
10.800 Euro müssen EA und Sony nach einem Gerichtsurteil in Wien zurückzahlen, die ein Kläger für Lootboxen in FIFA-Games ausgegeben hatte. Der Publisher will das zweitinstanzliche Urteil nicht anfechten, kritisiert die Entscheidung jedoch und verweist auf vorherige gewonnene Klagen.
Das erste rechtskräftige Urteil, das Lootboxen in Österreich als illegales Glücksspiel einordnet, liegt noch nicht lange zurück – es wurde Ende Februar verkündet, Ende März 2023 wurde es rechtskräftig. Seitdem sind weitere Gerichtsverfahren gegen Sony und Electronic Arts in Österreich anhängig, bei denen es jeweils um die im Wesentlichen gleiche Ausgangslage geht: Kläger:innen wollen das Geld zurück, das sie für FIFA-Packs, also Lootboxen, ausgegeben hatten. Medienberichten zufolge hatte EA zwei solcher Fälle in der Vergangenheit gewonnen, laut EA selbst auch eines davon beim selben Landesgericht in Wien. EA bestätigt auf Anfrage, dass einer davon der Fall ist, der nun in zweiter Instanz zu EAs Ungunsten entschieden wurde. Ein zweiter Fall wurde zu Gunsten EAs rechtskräftig.
Nun wurden EA und Sony Ende Juni jedoch zu einer weiteren Rückzahlung verurteilt, und zwar in Berufung in zweiter Instanz vom größten ordentlichen Gericht Österreichs, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. In erster Instanz hatte EA die Klage gewonnen, die Kläger und Prozessfinanzierer Padronus hatten jedoch Rechtsmittel eingelegt. Nach dem Urteil müssen beide Unternehmen gemeinsam nun 10.800 Euro an Ausgaben zurückzahlen. EA bestreitet die Richtigkeit des Urteils, hat aber im Berufungszeitraum von einem Monat selbst keine Berufung eingelegt und das Verfahren damit nicht an die höchste Instanz weiterverwiesen. Richard Eibl, CEO von Padronus, sieht darin eine Taktik, keinen höchstinstanzlichen Präzedenzfall zu schaffen. „Rein statistisch gesehen liegt die Wahrscheinlichkeit bei unter 10 Prozent, dass der Oberste Gerichtshof nicht die Ansicht des Landesgericht Wien teilt. Sony und EA sind sich dessen bewusst und legen deshalb aus taktischen Gründen keine Revision ein."
Das Landesgericht in Wien bestätigt auf GamesMarkt-Anfrage, dass ein entsprechendes Urteil am 27. Juni 2023 erlassen wurde und somit seit dem 27. Juli 2023 rechtskräftig ist, da EA und Sony nicht innerhalb eines Monats Rechtsmittel eingelegt haben. Ein Statement von Sony zum Thema steht aktuell noch aus.
Ein EA-Sprecher äußerte sich gegenüber GamesMarkt wie folgt: "Wir halten die Gerichtsentscheidung für verfehlt und glauben, dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch ausgelegt wurden. Wir haben zwar beschlossen, gegen diese Entscheidung, die über diesen Einzelfall hinaus keine weiteren rechtlichen Auswirkungen hat, keine Berufung einzulegen, sind aber zuversichtlich, dass unsere Spiele nicht als Glücksspiele zu qualifizieren sind und halten alle lokalen Gesetze in vollem Umfang ein. Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden. Auch dasselbe Landesgericht, das in diesem Verfahren entschieden hat, hat in einem anderen Verfahren bereits zu unseren Gunsten entschieden. Wir entwickeln unsere Spiele so, dass sie Millionen von Spieler:innen weltweit fairen und wertvollen Spielspaß bieten und setzen uns dafür ein, dass auch unsere österreichischen Spieler:innen weiterhin Zugang zu denselben Spielen und Funktionen haben wie Millionen anderer Spieler:innen, die Freude an unseren Spielen haben."