BGH gibt Klage von Telekom gegen TopWare und Tele-Info statt
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Die Produktion von CD-ROMs mit Telefonauskunft muß von der Telekom genehmigt werden. Dies hat am 6. Mai der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In dem Grundsatzurteil wurde eine Verwendung der amtlichen Daten durch Dritte ohne Erlaubnis der Telekom für illegal erklärt. Allein der Hersteller habe die Befugnis, seine Datenbank zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Damit gab das BGH einer Unterlassungsklage der DeTeMedien Deutsche Telekom statt. DeTeMedien hatte gegen die Anbieter TopWare und Tele-Info-Verlag geklagt, die die Auskunfts-CD-ROMs "D-Info" und "Tele-Info" ohne Absprache mit der Telekom im Handel angeboten hatten. Beide Verlage müssen an die Telekom Schadenersatz bezahlen.