Eine vor kurzem verabschiedete EU-Richtlinie hat nach langem Tauziehen endlich den Weg für künftige Patentanmeldungen von softwarebezogenen Erfindungen frei gemacht. Der BITKOM hat jetzt diese Richtlinie begrüßt, besteht aber weiterhin auf Nachbesserungen.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat die EU-Richtlinie zum Patentschutz softwarebezogener Erfindungen begrüßt. "Endlich ist der Weg frei für ein einheitliches europäisches Patentierungsverfahren für softwarebezogene Erfindungen", sagte Dr. Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. Der BITKOM habe die Bundesregierung in einer Stellungnahme aufgefordert, diesen Ansatz zu unterstützen, jedoch bei den Begriffsbestimmungen und der Durchsetzbarkeit von Patenten auf eine Nachbesserung zu bestehen. Denn Software, die nicht unmittelbar an einen Computer gebunden ist, werde auch künftig nicht patentiert werden können. Die umfassende Anerkennung von Software als eigenständige Erfindung stehe damit weiterhin aus, so BITKOM in einem Presseschreiben.

Share this post

Written by