BSA fordert schnelle Umsetzung der Enforcement-Direktive
Der EU-Ministerrat hat in der Nacht auf den 27. April der "Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" endgültig zugestimmt. Die BSA fordert nun die Mitgliedsstaaten zu einer raschen Umsetzung auf.
"Damit stehen nun die Mitgliedsstaaten der EU in der Pflicht, innerhalb von 24 Monaten die Gesetzesvorgabe in nationales Recht umzusetzen. Das betrifft auch die zehn neuen EU-Mitglieder", sagte Francisco Mingorance, Director of Policy BSA EMEA. Die EU-Richtlinie war am 9. März vom EU-Parlament verabschiedet worden. Sie soll den Schaden an Kreativbranchen und Volkwirtschaft, der durch Softwarepiraterie entsteht, in Europa eindämmen. Die EU-Richtlinie eröffnet eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten, mit der das Piraterieproblem angegangen werden kann. Dazu gehören Durchsuchung, Beschlagnahmung und Einstweilige Verfügung. Sie erlaube es Richtern, die Herausgabe von Kontaktdaten von Mittätern bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Raubkopien zu fordern. In der Richtlinie seien zudem Schadensersatzreglungen vorgegeben, die zur Senkung des Anteils illegaler Software beitrügen, der im westlichen Europa derzeit bei 35 Prozent liege. "Die EU hat verstanden, wie ernst das Piraterieproblem ist. Auf die Mitgliedsstaaten kommt allerdings noch viel Arbeit zu. Wir fordern diese nun auf, die Richtlinie schnell umzusetzen. Die EU dagegen muss ihrem Versprechen nachkommen, dass sie den kreativen Industrien gegenüber abgegeben hat, und ein einheitliches strafrechtliches Regelwerk schaffen", erläuterte Francisco Mingorance.