Die Wirtschaft ist in Zukunft verpflichtet, für langlebige Verpackungen ein Entsorgungskonzept vorzulegen. Dies ist Teil der Novelle zur Verpackungsverordnung, der der Bundesrat jetzt zugestimmt hat. Unklar ist weiterhin, ob auch Videohüllen, DVD-, CD- und CD-ROM-Boxen von dieser Regelung betroffen sind.

Soviel steht fest: Die Gesetzesnovelle ist beschlossene Sache und muß nur noch von Bundestag und Kabinett abgesegnet werden. Die Sachlage bleibt aber weiterhin unklar. Laut Beschluß wäre die Industrie jetzt verpflichtet, für langlebige Verpackungen ein Entsorgungskonzept vorzulegen. Welche Produkte genau unter diesen Begriff fallen, läßt das Gesetz allerdings offen. Die Entertainmentindustrie fürchtet, daß auch CD-, Games- und Videohüllen betroffen sind. Ein gemeinsamer Arbeitskreis der Industrieverbände sollte das Bundesumweltministerium vom Gegenteil überzeugen: "Wir sind der Ansicht, daß unsere Verpackungen als Bestandteil des Produkts anzusehen sind. Niemand wird sein Video ohne Box archivieren", erklärt Hans-Joachim Schulz vom Bundesverband Video (BVV). Dies habe man auch dem Ministerium und den Ländervertretern mitgeteilt.

Ein Teilerfolg konnte immerhin erzielt werden: Das Gesetz wurde entschärft, indem ein Passus, der die Industrie auch zur Rücknahme der Verpackungen verpflichtet hätte, gestrichen wurde. Der BVV und seine Kollegen von VUD und Bundesverband Phono hoffen jetzt auf positive Entscheidungen auf europäischer Ebene. Laut Schulz wird dort derzeit eine Richtlinie diskutiert, die EU-weit langlebige und vermeidbare Verpackungen definieren soll. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) sprach sich gegen die Einbeziehung langlebiger Verpackungen in das Gesetz aus. Auch der HDE ist der Ansicht, daß Verpackungen von Kassetten und CDs als Produktbestandteil zu betrachten sind. Der Verband befürchtet eine schleichende Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf die Produkte.

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