Der Bundesrat hat der Regierung empfohlen, den Gesetzentwurf zum Urheberrecht noch einmal zu überarbeiten. In der vorliegenden Form trage er den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft nicht ausreichend Rechnung. Die Wirtschaftsverbände reagieren mit Wohlwollen.

Der Bundesrat hat den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des deutschen Urheberrechts zwar begrüßt, allerdings auch deutliche Mängel festgestellt. Die vorgesehenen Regelungen hätten einerseits die Interessen und Vorschläge einzelner Wirtschaftsgruppen nicht ausreichend berücksichtigt und ließen andererseits wichtige Schutz- und Kontrollmöglichkeiten vermissen. So würden etwa vorhandene Missbrauchsmöglichkeiten bei der Privatkopie nicht beseitigt. Insgesamt kommt die Länderkammer zu dem Ergebnis, dass im Entwurf keine klare Linie zu erkennen sei.

Ein Entwurf ohne klare Linie

In Deutschland dürfe, gerade mit Blick auf die Entwicklungen in der EU, keine nachteilige Rechtslage entstehen. Die Wirtschaftsverbände haben auf die Empfehlung mit Wohlwollen reagiert. VUD-Geschäftsführer Ronald Schäfer: "Mit Befriedigung hat der VUD die Entscheidung des Bundesrats zur Kenntnis genommen. Erfreulicherweise wurden eine Vielzahl der auch vom VUD vorgetragenen Bedenken aufgegriffen und die Gremien Bundestag und Bundesregierung unmissverständlich aufgefordert, die nicht hinreichenden Lösungsansätze erneut zu überprüfen." Der VUD trete auch dafür ein, jene Regelungen, welche die Privatkopie betreffen, dem technischen Standard anzupassen. "Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der technischen Entwicklung auf den Schutz der Urheber nicht hinreichend gewürdigt", meint Schäfer.

Auch der Bundesverband BITKOM hat die Stellungnahme begrüßt. Vor allem die Forderung des Bundesrats, analoge und digitale Kopien nicht gleichzubehandeln, stieß auf Wohlwollen. Die Ländervertretung empfiehlt Abgaben nur auf solche Geräte, die erkennbar und primär dazu bestimmt seien, Kopien anzufertigen. Dies entspreche der Forderung, keine Pauschalabgaben auf PCs und Drucker durchzusetzen. "Der Verbraucher muss wissen, was er darf und was nicht", erklärte Jan D. Scharringhausen, Leiter der GVU-Rechtsabteilung. Man sei "froh, dass der Bundesrat darauf hinweist, dass man analoge Kopiermöglichkeiten nicht auf die digitale Welt übertragen kann".

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