Die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz fordert Stellungnahmen von Games-Anbietern, die Lootboxen anbieten, ein. Begründen sollen die Unternehmen, wie sie proaktiv Schutzmaßnahmen gegen Glücksspielgewöhnung und Abhängigkeit von Jugendlichen und Kindern in ihre Spiele einbauen. Weitere Maßnahmen könnten folgen.

In einer Pressemeldung legt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) heute Vorhaben für einen stärkeren Kinder- und Jugendschutz vor den Risiken von Lootboxen vor.

Basierend auf dem novellierten Jugendschutzgesetz wird die BzKJ ab sofort in Kontakt mit Anbietern von Games mit Lootboxinhalten treten und Stellungnahmen einfordern, wie diese konkrete Schutzmaßnahmen derzeit ausgestalten. Die Vorsorgepflicht ergibt sich aus den Novellen des Jugendschutzgesetzes, das seit der Verabschiedung durch Bund und Länder insbesondere durch letztere unter Beobachtung steht und weiter entwickelt werden soll. Die Gesetzesnovelle hat unter anderem Zusatzkennzeichen für Alterskennzeichnungen eingeführt, wie sie die USK nun für Lootboxen nutzt.

"In Online-Spielen eingesetzte Kauffunktionen oder glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen können für Kinder und Jugendliche eine entwicklungsbeeinträchtigende und möglicherweise sogar jugendgefährdende Wirkung entfalten. So können sie zu einem Kontrollverlust über finanzielle Ausgaben führen und die Entwicklung eines exzessiven Spielverhaltens begünstigen. Darüber hinaus bergen gerade glücksspielähnliche Elemente die Gefahr eines Übergangs zu Online-Glücksspielen und dem damit verbunden Risiko der Glücksspielsucht. Diese sogenannten Interaktionsrisiken sind vergleichsweise neue Gefährdungsphänomene, die Kinder und Jugendliche wie auch ihre Eltern oft nicht oder nicht ausreichend kennen," begründet die Pressemeldung den Schritt der Zentrale. Das Thema war durch eine Sendung von Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale über Lootboxen und die Altersfreigabe ab null Jahren von "FIFA 23" in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt. Auch die USK hatte bereits Stellungnahmen herausgegeben. Nun ergreift die BzKJ erste Schritte zur verschärften Durchsetzung der Gesetzesnovelle im Jugendschutz.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, erklärt die Möglichkeiten der Gesetzenovelle wie folgt: "Das neue Jugendschutzgesetz stellt uns ein breites Instrumentarium für den Umgang mit Interaktionsrisiken wie exzessiver Nutzung oder Kostenfallen zur Verfügung. Es umfasst zum Beispiel die Begleitung der Umsetzung von Anbieterpflichten und auch Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern. Klar ist: Die Verantwortung für ein sicheres digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche liegt nicht nur bei Eltern, Staat und Zivilgesellschaft. Auch die Anbieter müssen sie mittragen."

Share this post

Written by

Pascal Wagner
Pascal Wagner is Chief of Relations of GamesMarket and Senior Editor specialised in indie studios, politics, funding and academic coverage.
Game Studies Watchlist #48
Rudolf Thomas Inderst; Professor for Game Studies & Game Design (HNU); Founder & Host of the Podcast Channel "Game Studies" (New Books Network); Section Head "Digitalspielkultur" (TITEL kulturmagazin); Expert Advisory Board "Digitale Spiele" (DFJV) © Inderst

Game Studies Watchlist #48

By Team Gamesmarkt 3 min read
Game Studies Watchlist #48
Rudolf Thomas Inderst; Professor for Game Studies & Game Design (HNU); Founder & Host of the Podcast Channel "Game Studies" (New Books Network); Section Head "Digitalspielkultur" (TITEL kulturmagazin); Expert Advisory Board "Digitale Spiele" (DFJV) © Inderst

Game Studies Watchlist #48

By Team Gamesmarkt 3 min read