70 Jahre Jugendschutzgesetz
Vor genau 70 Jahren trat in Deutschland das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ in Kraft. Daran erinnert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zum Jahrestag.
Am 14. Juli 1953 trat in Deutschland das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ in Kraft. Daran erinnert die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), vormals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Das vor 70 Jahren in Kraft getretene Gesetz war die Ursprungsversion des heutigen Jugendschutzgesetzes und zugleich die gesetzliche Grundlagefür die ersten Indizierungsverfahren. Das Comic-Heft „Der kleine Sheriff Nr. 12 – Verwegene Jagd“ war das erste Medium, das auf Grundlage des „Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ wegen Gewaltdarstellungen indiziert wurde.
„In den vergangenen sieben Jahrzehnten haben sich die Sehgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen an neue Medienformate angepasst, ihre Medienkompetenz hat sich verändert und gesellschaftliche Diskurse haben sich weiterentwickelt. Diese Entwicklungen hatten auch Auswirkungen auf die Spruchpraxis in Indizierungsverfahren. Ziel der Entscheidungen war jedoch damals wie heute: Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch die Mediennutzung zu schützen und ihnen eine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen“, so die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in ihrer Mitteilung.
Indizierungen seien auch in der aktuellen Version des Jugendschutzgesetzes weiterhin ein wichtiges Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Neu eingeführt wurde mit der letzten Novellierung im Jahr 2021 unter anderem die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche auch vor Risiken zu schützen, die durch Interaktion im digitalen Raum entstehen – beispielsweise sexuelle Gewalt und Belästigung online, Cybermobbing oder politische Radikalisierung.
Seit Juni 2021 bekleidet Sebastian Gutknecht das Amt des Direktors der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Mit dem am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes war die BzKJ aus der bisherigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entstanden.