Erstes österreichisches Urteil definiert Lootboxen als illegales Glücksspiel
Ein Bezirksgericht im österreichischen Kärnten stuft FIFA-Lootboxen als Glücksspiel ein, da man die Spieler in den FUT-Packs auf einem Zweitmarkt mit Gewinn weitergeben kann. Der Kläger, der auf der PlayStationGeld ausgab, soll dieses nun zurück bekommen. Wird das Urteil rechtskräftig, könnte der Präzedenzfall im deutschsprachigen Raum Wellen schlagen.
Es ist das erste deutschsprachige Justizurteil, das Lootboxen als illegales Glücksspiel definiert: In der letzten Woche, am 26. Februar 2023, traf das Bezirksgericht der österreichischen Stadt Hermagor in Kärnten ein Urteil, nachdem Sony Interactive Entertainment verpflichtet ist, die 336,26 Euro eines Klägers zurückzuerstatten, die dieser für FIFA-Packs auf der PlayStation ausgegeben hatte. Mit der Begründung, das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs sei vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei, stufte das Gericht die FIFA-Lootboxen als Glücksspiel ein. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitzt, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge daher ungültig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar. Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des vom Prozessfinanzierer Padronus finanzierten Sammelverfahrens von der Salburg Rechtsanwalts GmbH geführt. Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl kommentierte das Urteil folgendermaßen: "Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen." Laut Padronus steigt die Anzahl der Anfragen von Klägern, die für Lootboxen Geld ausgegeben haben, in Österreich derzeit rasant, alleine die Anfragen an Padronus befänden sich im vierstelligen Bereich, mit Summen um im Durchschnitt etwa 800 Euro Schaden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, und Sony kann vor der nächsthöheren Instanz, in diesem Fall dem Landesgericht Klagenfurt, Berufung einlegen. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es nicht nur für Österreich, sondern auch für die Bundesrepublik einen Präzedenzfall schaffen. "Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist", erklärt Eibl. "Auch von der Inszenierung her orientiert sich Sony beim Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopaminaustoß bei vorwiegend männlichen Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist." Dass die FIFA-Packs im Multiplayer-Modus FIFA Ultimate Team (FUT) zur Aufwertung der eigenen Teams Anwendung finden, erhöht den Druck der Spieler:innen untereinander, durch Investitionen in Lootboxen beständig neue Spieler zu finden. "Auch das führt natürlich zu einem starken psychologischen Druck, sich bessere Spieler durch FIFA-Packs zu holen, damit man wettbewerbsfähig bleibt“, so Eibl.