ESA siegt auch in Michigan
Der US-Spielepublisherverband ESA hat einen weiteren Sieg vor Gericht errungen. Der zuständige Bezirksrichter erklärte das im US-Bundesstaat Michigan auf den Weg gebrachte Gesetz zur Verkaufseinschränkung von Games an Minderjährige für verfassungswidrig. Es ist der sechste Sieg der ESA in nur drei Jahren.
Die Entertainment Software Association (ESA), US-Verband der Computer- und Videospielpublisher, hat erneut vor Gericht gesiegt. George Caram Steeth vom Bezirksgericht East Michigan hat das vom US-Bundesstaat Michigan auf den Weg gebrachte Gesetz, das den Verkauf gewaltdarstellender Games an Minderjährige unter Strafe stellt, für verfassungswidrig erklärt.
In der Urteilsbegründung sagte Steeth, dass es unmöglich sei, den funktionalen Aspekt der Interaktivität bei einem Spiel separat vom künstlerischen Ausdruck zu sehen. Durch das interaktive Erleben sei der Spieler gar stärker in den Plot involviert, als beim Passiven konsumieren eines Films oder einer TV-Sendung. Den vom Staat Michigan vorgebrachten wissenschaftlichen Beweis in Form einer Studie von Dr. Craig Anderson zerpflückte Richter Steeth in seiner Urteilsbegründung. Die Studie habe weder bewiesen, dass es eine Verbindung zwischen dem Konsum gewaltdarstellender Spiele und gewalttätigem Verhalten gibt, noch, dass so ein Einfluss, falls er hätte nachgewiesen werden können, nur Videospielen und nicht auch anderen Medien zuzuordnen ist.
Die ESA begrüßte die richterliche Entscheidung. In ihrer Stellungnahme verwies sie wohl im Hinblick auf noch schwebende Verfahren in anderen US-Bundesstaaten wie Kalifornien, dass die Entscheidung von Michigan das inzwischen sechste Urteil gegen derartige, regionale Gesetzesinitiativen in den USA innerhalb von nur drei Jahren ist.