Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit bei E-Commerce-Geschäften angenommen, der weitreichende Folgen haben könnte. Der Vorschlag sieht vor, daß Kunden von E-Commerce-Anbietern in ihrem eigenen Land vor Gericht gehen können, wenn es zu Unstimmigkeiten beim Online-Einkauf kommt. Wenn der Ministerrat die neue Verordnung erlassen hat, wird sie an die Stelle des Brüsseler Übereinkommen von 1968 treten. In der 'Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen' wird erstmals der Bereich E-Commerce geregelt, den es 1968 noch nicht gab. Bertelsmann-Multimedia-Vorstand Klaus Eierhoff hatte die EU-Kommission bereits im Vorfeld vorgeworfen, den Handel im Internet zu gefährden.

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