Europäische Anti-Piraterie-Vorschriften benötigen zweiten Anlauf
Von der EU geplante Strafvorschriften zur Durchsetzung von Urheberrechten bedürfen einer gründlichen Überarbeitung. Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung die fehlerhafte Kompetenzaufteilung im Gesetzgebungsverfahren gerügt.
Der Europäische Gerichtshof hat den von der EU geplanten verschärften Strafvorschriften zur Eindämmung der Urheberrechtsverletzungen vorerst einen Riegel vorgeschoben. In einer Entscheidung bemängelten die Richter die fehlerhafte Kompetenzaufteilung im Verfahren zwischen den Gesetzgebungssäulen der EU. So könnten strafrechtliche Angelegenheiten nicht in einem Alleingang des EU-Rates und bloßer Absprache mit der EU-Kommission beschlossen werden.
Wie ein Vertreter der EU-Kommission erklärte, werden die geplanten Vorschriften nun grundlegend überarbeitet, teilweise sogar zurückgezogen. Die rechtliche Basis des Vorhabens muss neu festgelegt werden. Ob im Rahmen des zweiten Anlaufs auf grundsätzliche Kritik von Seiten der Wirtschaft eingegangen wird, ist jedoch noch offen.