GVU: Erfolgsbilanz für 2004
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat die Statistik für das vergangene Jahr vorgestellt. Eine signifikant gestiegene Zahl von Hausdurchsuchungen und eingeleiteten Verfahren zeugt von Erfolgen im Kampf gegen Raubkopierer.
Ein Anstieg der eingeleiteten Verfahren im Bereich Filmpiraterie um 65 Prozent - dies ist ein Eckpunkt der von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vorgestellten Statistik 2004. Insbesondere das geschärfte Problembewusstsein der deutschen Strafverfolgungsbehörden habe zu entscheidenden Erfolgen im Kampf gegen Raubkopierer beigetragen. So stieg die Zahl der durchgeführten Hausdurchsuchungen von 1.377 Fällen 2003 auf 2.084 im vergangenen Jahr. Die Gesamtzahl eingeleiteter Verfahren in den Bereichen Entertainment-Software und Filme betrug über 2.500. Erfahrungsgemäß ist bei den meisten Verfahren mit einer Verurteilung zu rechnen. Im Zuge der Ermittlungen wurden rund 450.000 Raubkopien beschlagnahmt.
Seit der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes Ende 2003 wird auch gegen Anbieter und Nutzer illegaler Download-Angebote vorgegangen, wobei das Prinzip "Keine Toleranz" gilt. Strafverfahren werden bei ausreichender Beweislage unabhängig von der Schwere des Einzelfalls eingeleitet. In diesem Zusammenhang warnte Joachim Tielke, Geschäftsführer der GVU, noch einmal ausdrücklich vor der Einführung einer "Bagatellklausel", die vermeintlich minderschwere Fälle straffrei stelle und schon im Vorfeld Ermittlungsarbeiten behindere. Stattdessen solle weiterhin auf das Augenmaß der Justiz vertraut werden, die im Einzelfall Verfahren einstellen könne.