GVU weist spekulative Berichte zurück
In verschiedenen Medien kursieren derzeit Behauptungen, die GVU habe bei ihren Ermittlungen rechtliche Grenzen überschritten. Ihr Geschäftsführer Jochen Tielke weist die Vorwürfe entschieden zurück.
Unter anderem in einem Artikel der Computerzeitschrift "c't" wird der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) derzeit unterstellt, sich "dubioser Methoden" bei ihren Ermittlungen bedient zu haben. Darüber hinaus ist die Rede von einem "Verdacht der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen" sowie sogar von "Anstiftung". GVU-Geschäftsführer Jochen Tielke spricht hingegen von "spekulativer Berichterstattung", die jegliche Sachlichkeit vermissen lasse und den Rechteinhabern "einen Bärendienst" erweise.
"Rechtlich zulässige Grenzen wurden bei den Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt überschritten. Insbesondere hat die GVU in keinem Fall ohne Einwilligung der Berechtigten Filme verbreitet", führte er aus. Vielmehr habe die GVU ausschließlich die Szene bei der Verbreitung von Filmen beobachtet und verwertbare Ergebnisse den Behörden stets zur Kenntnis gebracht. Solche Ergebnisse führten im Laufe der vergangenen zwei Jahre zur Einleitung von mehr als 20 Strafverfahren gegen die Release-Szene und deren Umfeld.
Zum Zweck der wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung seien auch Szenemitglieder gewonnen worden, um an Informationen zu gelangen, die zur Bekämpfung unerlässlich waren. Diese seien selbst an die GVU herangetreten. "Es wäre blauäugig anzunehmen, dass Informanten aus der Szene ohne wie auch immer geartete Gegenleistungen ihr Wissen preisgeben", erklärt der GVU-Chef. "Ich darf jedoch nachhaltig betonen, dass auch in diesem Bereich stete und enge Kooperation mit den Behörden gewahrt blieb."