Wenn auch das EU-Parlament dem Gesetzesentwurf zur Internet-Steuer zustimmt, müssen Online-Händler bei Verkäufen in die EU Mehrwertsteuer berechnen.

Der Rat der EU-Finanzminister hat dem Gesetzesentwurf zur sogenannten  zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet, dass Internet-Anbieter, die Produkte wie Videos, Software oder Musik in die EU verkaufen, darauf die im jeweiligen Land geltende Mehrwertsteuer zu berechnen haben. Eine Hürde muss die Richtlinie noch nehmen - sie tritt erst nach Zustimmung des EU-Parlaments in Kraft. Anschließend haben die Länder der Union 18 Monate Zeit, die Regelung in nationale Gesetze umzuwandeln. Früher oder später wird eine Änderung des Gesetzes aber wieder ins Gespräch kommen, denn nach dem Willen Großbritanniens gilt die Mehrwertsteuer-Richtlinie zunächst nur für drei Jahre. Danach kann sie entweder verlängert oder einem möglicherweise vorhandenen weltweiten Internet-Steuerabkommen angepasst werden.

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