In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Zweiten Korbs des Urheberrechts kritisieren der IVD und andere Interessensverbände, dass der darin vorgesehene Auskunftsanspruch aufgrund unerfüllbarer Voraussetzungen wirkungslos sei.

Zur effektiven Bekämpfung der Online-Piraterie wird von Rechteinhabern und Medienvertreibern seit langem ein Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Service-Providern gefordert. Der Referentenentwurf zum Zweiten Korb des Urheberrechts sieht einen solchen zwar vor, jedoch stößt die Formulierung auf Ablehnung. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD), der Handelsverband Musik und Medien (HAMM), der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) und die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) den im Entwurf niedergelegten Auskunftsanspruch als wirkungslos.

Die Bedingung, ein Auskunftsanspruch müsse an eine Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang gekoppelt sein, sei nicht erfüllbar. Aufgrund dynamischer IP-Adressen sei den quasi anonymen Tätern im Vorfeld nie ein gewerbsmäßiges Handeln nachzuweisen. Gleichzeitig seien einer einzelnen IP-Adresse aufgrund des ständigen Wechsels nie eine Vielzahl von Straftaten zuzuordnen. Bei "Bagatellfällen" sieht der Entwurf jedoch grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch vor.

Im Ergebnis sei der grundsätzlich vorgesehene Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten gegenüber den ISPs somit nicht durchsetzbar, weswegen in der Stellungnahme die Abschaffung der Voraussetzungen gefordert wird.

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Austrian Supreme Court: Lootboxes Are Not (Always) Gambling
The Austrian Supreme Court (OGH, Oberster Gerichtshof) has ruled in favour of companies incorporating lootboxes into game modes that are skill-based enough (Austrian Court)

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By Pascal Wagner 2 min read
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