Auf der Expertenanhörung im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde Kritik am Zeitrahmen des Gesetzgebungsverfahrens laut. Auf Grund der E-Commerce-Richtlinie der EU könnte dieser jedoch ohnehin ins Wanken geraten.

Am 3. Juni kam es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beim neuen Jugendschutzgesetz zu einer Expertenanhörung vor dem entsprechenden Bundestagsausschuss. Laut Ronald Schäfer, Geschäftsführer des VUD und beim Termin in Berlin anwesend, haben die Referenten die Anhörung zum Teil offen kritisiert.

Der zeitliche Rahmen der Anhörung entspreche dem des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, gibt Schäfer den Grundtenor der Referenten wieder. Die Anhörung selbst dauerte etwa zwei Stunden, so dass jedem Teilnehmer nur wenig Zeit blieb, sein Anliegen vorzutragen. Für die Spielebranche war Dr. Klaus-Peter Gerstenberger, Leiter der USK, eingeladen.

In seinem Vortrag stellte er die USK vor und gab einen Überblick über die sieben Jahre Arbeit der Einrichtung, in denen die USK stets verlässliche Altersempfehlungen ausgesprochen habe. Das war auch nötig, da allem Anschein nach mehrere Ausschussmitglieder gar nichts von der Existenz einer Altersempfehlung im Spielebereich wussten. Doch es gab eine weitere Überraschung für die Politiker: So kritisierte bei der Anhörung Dr. Artur Waldenberger, vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dass nach dem neuen Gesetz bestimmte Medienprodukte nicht per Versandhandel angeboten werden dürften. Dies ziehe eine starke Beschränkung des elektronischen Geschäftsverkehrs nach sich. Und genau das steht im Widerspruch zur E-Commerce-Direktive der Europäischen Union. Da das Gesetz somit erst noch der EU-Kommission vorgelegt werden müsste, scheint es mehr als fraglich, ob der vorgesehene Zeitplan bis zur Verabschiedung überhaupt noch eingehalten werden kann.

Share this post

Written by