KarstadtQuelle scheitert vor Gericht
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem KarstadtQuelle-Konzern untersagt, seinen Lieferanten einen Bonus zur eigenen Expansion von den Rechnungen abzuziehen.
Die KarstadtQuelle AG darf ihren Lieferanten wegen anstehender Expansion keine Rabatte in Höhe von 2,5 Prozent abfordern. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es, der Essener Konzern verstoße mit solchen Forderungen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und verschaffe sich ungerechtfertigte Sondervorteile zu Lasten der Mitbewerber. Nach Ansicht des Gerichts war die Bonusforderung an die Lieferanten ein Versuch des Konzerns, "systematisch unter Ausnutzung seiner hervorragenden Marktstellung seine Wettbewerbsposition zu stärken und Mitbewerber zu verdrängen".