Kriminalstatistik belegt hohe Aufklärungsquote bei Urheberrechtsdelikten
Wie der IVD unter Berufung auf die jüngst vorgelegte Kriminalstatistik meldet, betrug die Aufklärungsquote bei gemeldeten Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen 94,7 Prozent.
Die Aufklärungsquote bei Urheberrechtsdelikten ist, wie der IVD unter Berufung auf die jüngst vorgelegte Kriminalstatistik meldet, im vergangenen Jahr überraschend hoch ausgefallen. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Fälle gemeldet und von der Staatsanwaltschaft auch tatsächlich verfolgt werden. So lag die Aufklärungsquote bei gemeldeten Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen 2005 bei 94,7 Prozent. In dieser Statistik wurden jedoch nicht nur Raubkopierdelikte, sondern auch Verstöße gegen das Marken- und Patentgesetz miteinbezogen. Bei Softwarepiraterie (private Anwendung) wurden laut Kriminalstatistik 98,7 Prozent der 2667 im vergangenen Jahr erfassten Fälle aufgeklärt. Bei gewerbsmäßiger Softwarepiraterie (637 registrierte Fälle) lag die Aufklärungsquote demnach bei 96,9 Prozent.