Liberalisierung von Rabattregeln gefordert
Nachdem 2001 das Rabattgesetz abgeschafft wurde, fordert die Wettbewerbszentrale jetzt auch eine Liberalisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Eine weitere Lockerung der Rabattregeln im Einzelhandel hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gefordert. Hauptgeschäftsführer Reiner Münker: "Eine deutliche Liberalisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist auch in puncto Sonderverkäufe vorstellbar." Er plädierte jedoch gegen eine völlige Abschaffung des Regelwerks, bei unseriösen Anbietern benötige man "das scharfe Schwert des Verbots". Die Zentrale mit Sitz in Bad Homburg versteht sich als Selbstkontrollorgan der Wirtschaft, das über die Einhaltung des Wettbewerbsgesetzes wacht. Erst in jüngster Zeit hat die Institution sowohl eine Klage gegen die Kaufhauskette C&A als auch gegen die Kaufhof Warenhaus AG eingereicht. In beiden Fällen geht es um publikumswirksame Aktionen mit Preisnachlässen von bis zu 20 Prozent. Auch nach der Abschaffung des Rabattgesetzes im vergangenen Jahr sind besonders hohe Preisnachlässe auf ganze Sortimente problematisch, weil in Deutschland das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb derartigen Aktionen einen Riegel vorschiebt.