Im August waren Sony und EA verpflichtet worden, mehr als 10.000 Euro für Lootboxen ausgegebenes Geld zurückzuzahlen. Nun ist der Urteilstext öffentlich und macht klar, warum das Landesgericht Wien die Unternehmen in Berufung verurteilte - obwohl beide Unternehmen in erster Instanz gewonnen hatten.

Ende Juni 2023 hatten Electronic Arts (EA) und Sony Interactive Entertainment Deutschland beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein Lootbox-Verfahren gewonnen, bei dem ein Kläger insgesamt über 10.000 Euro für im PlayStation Store erworbene Lootboxen in den "EA Sports FIFA"-Spielen zurückerhalten wollte. Der Kläger und sein Prozessfinanzierer Padronus gingen in Berufung. Und tatsächlich überwarf das Landesgericht sein vorheriges Urteil nach erneuter Prüfung Ende Juni. EA und Sony hatten keine Berufung eingelegt – Richard Eibl, CEO von Padronus, vermutete "taktische Gründen", um keinen höchstinstanzlichen Präzedenzfall gegen Lootboxen zu provozieren. Dennoch hatte sich zumindest EA in einer Presseaussendung gegen das Urteil ausgesprochen, Sony gab keinen Kommentar ab (zur Meldung auf GamesMarkt). Sony und EA müssen je zur Hälfte den Betrag von 6.507,31 Euro zurücküberweisen. Zusätzlich muss die "erstbeklagte Partei", aus der Bezeichnung als Herausgeber und Veröffentlicher von "FIFA" als EA erkenntlich, weitere 4.291,97 Euro, beides jeweils zuzüglich Zinsen, zurückzahlen.

Soweit waren die Fakten bereits im August bekannt. Seit kurzem ist jedoch der Entscheidungstext des Landesgerichts Wien öffentlich zugänglich. Zwar ist das Dokument anonymisiert, durch die Statements von EA und Padronus sind die Klageparteien jedoch bekannt. Nun ist also öffentlich, wie viel genau welches Unternehmen zahlen muss, und warum das Landesgericht Wien der Klage in erster und zweiter Instanz stattgegeben hatte. "Die erst- und zweitbeklagte Partei besitzen keine Konzession für das Anbieten von Glücksspiel in Österreich", stellt das Gericht fest. An der Einstufung von Lootboxen wie FUT-Packs als "illegales und damit nichtiges Glücksspiel" gebe es für das Gericht nun keinen Zweifel. In der ersten Instanz hatte das Gericht dies noch anders gesehen. Für das erste Urteil war wesentlich, dass der Kläger die Nutzungsbedingungen sowohl seines Sony- als auch seines EA-Accounts angenommen hatte, als er diese anlegte und sich zum Spielen von FIFA Ultimate Team (FUT) entschied. Außerdem gäbe es bei FUT keine "Ausspielung", also keine Auszahlung von Gewinnen - und im österreichischen Glücksspielrecht kann nur Glücksspiel sein, was sowohl geldwerten Einsatz als auch Gewinn aufweist.

Wie auch beim ersten deutschsprachigen Urteil gegen Lootboxen, das in Hermagor, Kärnten gegen Sony gefällt wurde (zum Artikel auf GamesMarkt Plus), hatte die Verteidigung vorgebracht, FUT sei ein zur Unterhaltung gedachtes Spiel und die Inhalte der gekauften FUT-Packs seien keine geldwerten Gewinne, da man sie nicht weiterverkaufen könne. In erster Instanz hatte Wien dieser Sicht zugestimmt, korrigierte jedoch die Einschätzung in der Berufung. Bereits in Hermagor wurde basierend auf EAs eigener Schätzung eines Schwarzmarktes für FUT-Inhalte festgestellt, dass diese sehr wohl als geldwerte Gewinne gelten, auch wenn der Markt, auf dem die Gewinne mit den Inhalten erzielt werden, nicht auf offiziellen Märkten erfolgen. Dieser Begründung folgt Wien in der Berufung nun mit Hinweis auf die gleichen Zahlen, die EA in Hermagor vorgelegt hatte: Etwa 3 Prozent der Userbase, also etwa 600.000 Spieler:innen beteiligten sich demnach am Schwarzmarkt, somit sei eine Ausspielung gegeben, auch wenn diese nicht offiziell geschehe. Damit sei auch der Hinweis auf die Nutzungsbedingungen hinfällig. Denn da das Glücksspiel illegal war, hätten auch die geschlossenen Verträge keinen entsprechenden Bestand. Oder auf juristisch Österreichisch: "Den Rückforderungsanspruch zu verweigern, widerspräche dem Zweck der Glücksspielverbote. Der Rückforderungsanspruch besteht sogar dann, wenn die Ungültigkeit der Verpflichtung beziehungsweise Leistung bekannt war."

Neben dem reinen Urteil lassen sich aus dem Schreiben jedoch auch spannende Perspektiven auf aktuelle Praktiken in der Gamesindustrie entnehmen. Etwa bestreitet das Gericht in Wien, dass es sich bei FUT um ein Geschicklichkeitsspiel handle. Die Verteidigung hatte dies angebracht, weil man sich auch über die Ingame-Währung FUT-Coin Packs kaufen könne, und man diese Währung wiederum mit Spielkönnen erlangen könne. Außerdem seien neben den Spielerfiguren auch das eigene Können relevant. Das Gericht sieht hier jedoch einen "exorbitantem Aufwand" und den Erwerb mit Echtgeld als "die einzige realistische Möglichkeit zum Erhalt diese Inhalte". Basis für die Einschätzung ist eine Gegenrechnung von Coins und Spielstunden, die laut Gericht keinen Zweifel lässt und im hinteren Teil des Urteilstext ausgeführt wird: "Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass es sich im vorliegenden Fall nicht einmal um eine realistische alternative Möglichkeit handelt, zumal nach den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen selbst im Idealfall des Gewinns aller Fußballmatches das Erspielen eines Betrags von 500 FUT-Coins 12-15 Minuten in Anspruch nimmt, während zur Erlangung mancher Gewinne (virtueller Fußballspieler) bis zu 10.000.000 FUT-Coins erforderlich sind, deren Erlangung somit einen Aufwand von zumindest 4.000 Stunden erfordern würde. Selbst wenn man dabei abweichend von der zitierten Rechtsprechung nicht auf die aus den FUT-Packs erhaltbaren Gewinne, sondern die FUT-Packs selbst abstellen wollte, bedürfte es zum Erwerb mancher Packs 100.000 FUT-Coins und damit selbst im Idealfall des Gewinns aller Fußballmatches immer noch eines Aufwands von zumindest 40 Stunden. Von einer auch nur annähernd gleichwertigen alternativen Möglichkeit der Erlangung des Gewinns bzw der Teilnahme am Gewinnspiel kann daher hier nicht gesprochen werden."

Ähnlich hatte Hermagor argumentiert, mit dem zusätzlichen Hinweis, dass auch die ästhetische Aufmachung der Lootboxen, die mit viel Aufwand zum ständigen Öffnen weiterer Packs verleiten soll, über Unterhaltungscharakter hinausgeht – stattdessen stehe laut Hermagor der Verdienstcharakter der Firmen durch beständiges Kaufen und Öffnen der Packs im Vordergrund. Dies findet als Grund ebenfalls Erwähnung im Wiener Berufungsurteil. Das eigene Können im Spiel sei zudem nicht ausreichend, um in FUT erfolgreich zu sein, wenn man nicht die entsprechend guten Spielerfiguren habe, für die man wiederum FUT-Packs öffnen müsse. Im Wortlaut: es "beseitigt weder ein dem Glücksspiel vorgeschaltetes Geschicklichkeitsspiel die Glücksspieleigenschaft, noch ein dem Glücksspiel nachgelagertes Geschicklichkeitsspiel, selbst wenn durch dieses das endgültige Spielergebnis noch verändert werden könnte."

Insgesamt stimmen die Begründungen des Landesgerichts Wien stark mit denen aus Hermagor überein; wohl auch, weil die Verteidigungsstrategie der Unternehmen der damaligen stark ähnelte. So hatte die Verteidigung in beiden Fällen angeführt, Lootboxen würden nicht direkt mit Geld gekauft, sondern Spieler:innen würden sogenannte FUT-Punkte erwerben und sich dann dazu entscheiden, diese gegen Lootboxen einzutauschen. Beide Gerichten stellten etwa auch fest, dass dieser Schritt die FIFA-Packs nicht vom Einsatz des Echtgeldes entkoppelt, da die FUT-Punkte genau für diesen Zweck da sind.

Beiden Rechtsanwaltsfirmen, die jeweils EA und Sony vertraten, hatten die Klage zudem mit Hinweis angefochten, dass jeweils nicht die eigene, sondern die andere Firma zuständig sei. Das wies das Gericht mit Hinweis auf die geteilte geschäftliche Verantwortung ab und verteilte die Zahlungsverpflichtungen entsprechend. Beide Firmen hatten außerdem Gegenklage über den Betrag gestellt, den der Kläger zurückwollte. EAs und Sonys Verteidigung hatten behauptet, der Kläger würde sich weigern, die aus den Lootboxen gezogenen Inhalte zurückzugeben. Laut Gericht sei das unwahr, "schließlich bot die klagende Partei auch ausdrücklich die Übertragung aller digitalen Inhalte des Spiels (...) an die beklagten Parteien an". Das Gericht hatte daher alle Gegenklagen abgewiesen.

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Written by

Pascal Wagner
Pascal Wagner is Chief of Relations of GamesMarket and Senior Editor specialised in indie studios, politics, funding and academic coverage.