Drei Landgerichte wiesen Klagen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ab, wonach Media Markt bei seiner Mehrwertsteuer-Rabattaktion zu Beginn des Jahres die Preise systematisch hochgezeichnet haben soll.

Als unbegründet wiesen die Landgerichte Berlin, Heidelberg und Saarbrücken Klagen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ab. Wie Media Markt berichtet, hatten die Verbraucherschützer behauptet, die Elektrofachmarktkette hätte im Vorfeld ihrer Mehrwertsteuer-Rabattaktion zu Beginn des Jahres Preise systematisch hochgezeichnet. Die geschäftsführenden Gesellschafter der beklagten Märkte fühlen sich nun bestätigt: "Wir freuen uns, haben aber durchaus mit diesen Urteilen gerechnet."

Bei der Abweisung der Klagen wurde laut Media Markt auch Kritik am Bundesverband der Verbraucherzentralen geäußert. Das Landgericht Heidelberg mahnte demnach: "Der Kläger hat vor Abmahnung und Klageerhebung ganz offensichtlich sehr schlecht recherchiert." Es gebe im vorliegenden Fall keine Vermutung für eine systematische Preiserhöhung zur Verschleierung der Preisgestaltung und zur Täuschung des Kunden über die angepriesene Günstigkeit. Angesichts eines Sortiments von rund 45.000 Artikeln könne es in Einzelfällen stets zu marktbedingten preislichen Veränderungen kommen.

"Heute zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" hatte Media Markt am 3. Januar geworben und allen Kunden, die an diesem Tag in einem der Märkte der Kette einkauften, 16 Prozent Rabatt auf sämtliche Produkte gewährt.

Share this post

Written by

Game Confirms German Pavilion and Considers Situation GDC Organisers as “Unfair”
Felix Falk, Managing Director game - The German Games Industry Association | Picture: Dirk Mathesius

Game Confirms German Pavilion and Considers Situation GDC Organisers as “Unfair”

By Stephan Steininger 2 min read