Medienanstalten: Anzeigepflicht statt Lizenz für Streamer?
Die Medienanstalten, Dachgesellschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland, haben ihr Jahrbuch 2017 veröffentlicht, indem es auch um den Fall Piet Smiet geht. Unter anderem sprechen sich die Medienanstalten für eine deutliche Vereinfachung der Zulassung von Streaming-Angebote aus.
Die Dachgesellschaft der Landesmedienanstalten der Bundesländer, die Medienanstalten, hat ihr Jahrbuch für 2017 veröffentlicht. In diesem lassen die Medienanstalten die Vorgänge des Vorjahres Revue passieren, so auch den Fall Piet Smiet. Die zuständige Aufsichtsbehörde, die ZAK, beanstandete im März PietSmiet TV und kündigte eine Untersagung an, falls PietSmit TV bis Ende April 2017 keinen Zulassungsantrag stellen würde. Das Angebot wurde bekanntlich eingestellt. In dem Jahrbuch wird die Position der Medienanstalten noch einmal deutlich. Und die ist keineswegs so technologiefeindlich, wie es im den Anschein hatte und in der Presse teils kommentiert wurde.
"Aufgrund der Technologieneutralität des Rundfunks wird im Übrigen nicht zwischen herkömmlichen Rundfunkangeboten, wie Fernsehen, und neuen Formen der Veranstaltung und Verbreitung, wie Live-Streaming im Internet, unterschieden", heißt es im Jahrbuch. Im Klartext: Die von der Politik vorgegeben "Technologieneutralität" lässt den Medienanstalten keinen Spielraum für eine Andersbehandlung von Streaming-Angeboten. Im Rahmen der intensiven öffentlichen Diskussion, die darauf erfolgte, bekräftigten die Medienanstalten ihre bereits 2014 erhobene Forderung, den Rundfunkbegriff "den neuen Formen der Kommunikation anzupassen".
Im Jahrbuch rekapitulierten die Medienanstalten auch, was das im Fall der Streamer konkret heißen kann: "Die Medienanstalten schlagen für Streaming-Angebote statt der Lizenz eine "qualifizierte Anzeigepflicht" vor, wie es sie für Internetradios bereits gibt." Statt also eine Lizenz beantragen zu müssen, die von der jeweiligen Landesmedienanstalt aktiv erteilt werden muss, müssten Streamer dann lediglich ihr Angebot anmelden.
Das Thema Streaming kommt im Jahrbuch außerdem beim Jugendmedienschutz vor. Hier sehen die Medienanstalten vor allem Kaufappelle an Kinder durch Influencer als problematisch, insbesondere da viele Influencer selbst Kinder sind und die Identifikation mit ihnen deshalb entsprechend hoch. Die KJM hat deshalb ein Gutachten zum Thema beauftragt, dessen Ergebnisse man 2018 erwartet.
Last not least sei auch Virtual Reality ein Zukunftsthema für den Jugendmedienschutz, weil die Immersion hier besonders hoch sei. Hier appelliert die KJM an die Entwickler, das Thema Jugendschutz bereits bei der Entwicklung zu bedenken.