Mehr Schutz für Händler bei Kreditkartenmissbrauch
Kommt es bei Bestellungen per Telefon oder Mail zu Kreditkartenmissbrauch, trägt künftig das Kreditkartenunternehmen Risiko und Kosten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen seit 1988 andauernden Rechtsstreit über die Risikoverteilung zwischen Vertragshändlern und Kreditkartenunternehmern zugunsten der Händler entschieden. Bisher wurden Vertragshändler von Kreditkartenunternehmen nach einem Kartenmissbrauch bei Bestellungen per Telefon oder Mail voll belastet, auch wenn sie den Missbrauch nicht verschuldet hatten. Das sei nicht rechtens, entschied der BGH. Kosten, die durch Kartenmisssbrauch entstehen, müssen Kreditkartenunternehmen künftig selbst tragen, wenn der Händler seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dazu gehört, die Gültigkeit und die Übereinstimmung von Namen und Adresse des Bestellers mit den Angaben auf der Karte zu prüfen.