Ministerium sieht keinen aktuellen Handlungsbedarf
Der Auflösungsbeschluss des VUD habe zunächst keine Auswirkungen auf das Verfahren zur Altersfreigabe, sagte Jürgen Schattmann, zuständiger Referatsleiter im Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW, gegenüber "MCVgamesmarkt".
"So weit ich weiß, ist die Auflösung zum 31. März 2005 beschlossen worden. Bis dahin besteht der VUD, der auf der Grundlage von Vereinbarungen im Kontext der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in der Praxis Verpflichtungen übernommen hat. Insoweit sehe ich keinen aktuellen Handlungsbedarf", sagte Jürgen Schattmann, zuständiger Referatsleiter im Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW, das federführend für alle Obersten Landesjugendbehörden zuständig für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen und damit zusammenhängende grundsätzliche Fragen nach dem Jugendschutzgesetz zuständig ist. Was nach dem 31. März 2005 passiere, werde "ganz wesentlich davon abhängen, ob und wenn ja, welche Verbandsstruktur sich die Unterhaltungssoftwareindustrie geben wird", betonte Schattmann. Er denke, dass "die hier Verantwortung tragenden Akteure rechtzeitig an das Jugendministerium NRW herantreten werden, um tragfähige Lösungen zu vereinbaren. Denn ich gehe davon aus, dass es vor allem im Interesse der Industrie liegt, funktionierende und reibungslose Verfahren zur Altersfreigabe von Computerspielen zu haben." Die Zusammenarbeit mit dem "alten" VUD habe er selbst immer als fruchtbar und angenehm empfunden: "Die Verantwortlichen des VUD haben immer kompetent, sachgerecht und engagiert agiert und gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden nach praktikablen Lösungen gesucht."