Neuregelungen beim Wettbewerbsrecht
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Wenn Unternehmen zu sehr kuscheln, ist das den Kartellbehörden suspekt. Die Gefahr: Es ist oft nicht bekannt, das auch manche harmlos scheinende Klausel in Lizenzverträgen unzulässig sein kann und den Vertrag sprengt.
Am 1. Mai treten wettbewerbsrechtliche Neuregelungen in Kraft, von denen auch die Gamesbranche betroffen ist. Denn erstmals werden auch Softwarelizenzen erfasst. Für games.markt stellt Dr. Andreas Lober, Rechtsanwalt bei Schulte Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, die Neuregelungen vor. Wo? In der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift games.markt, die am 29. April erscheint.