Nintendo stimmt zu, JoyCon Drift auf absehbare Zeit auch in der EU, der Schweiz und UK kostenlos zu reparieren. Der Service dürfte nicht ganz freiwillig Einzug in den europäischen Raum halten, denn den Verdienst schreiben sich neben Verbraucherschutzaktivisten auch die EU-Kommission auf die Fahne.

Nintendo wird "auf absehbare Zeit", also zunächst ohne zeitliche Begrenzung, Switch-Controller kostenlos reparieren, die unter dem "JoyCon Drifting" oder auch "Responsiveness"-Problem genannten Symptom leiden. Dabei handelt es sich um defekte Sticks auf den Controllern, die dazu führen können, das Spiele Bewegungen registrieren, obwohl die Sticks nicht bewegt worden sind. Dass Nintendos JoyCons aufgrund eines technischen Baufehlers anfällig für das Drifting sind, ist bereits seit der ersten Generation an Controllern bekannt. Nun verkündet Nintendo, dass in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und UK, JoyCons auch über die Garantie hinaus kostenlos repariert werden. Und das auch, wenn sie nicht durch einen technischen Fehler, sondern durch gebrauchsüblichen Verschleiß kaputte Sticks vorweisen, da der Unterschied von Verbraucherseite nicht zu erkennen ist. JoyCons, die durch Modifikationen oder Third-Party-Geräte Schäden davongetragen haben, umfasst das Angebot jedoch nicht. Wer seine JoyCons reparieren lassen will, kann sich auf der Webseite für eine Reparatur registrieren und bekommt dann weitere Schritte erklärt.

Die Ankündigung geschieht vermutlich nicht ganz ohne Hintergedanken, denn die EU-Kommission hatte den Fall bereits länger beobachtet. Nach laut Angabe der EU-Kommission "tausenden" Verbraucherbeschwerden über Nintendo-Switch-Controller, einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und Kommunikation mit der Europäischen Kommission und den EU-Verbraucherschutzbehörden (CPC) erklärt sich Nintendo nun bereit, die Reparaturrahmen zeitlich unbegrenzt offen zu halten. Den Maßnahmen der EU-Organe nach, die auf Druck durch die Verbraucherschutzorgane hinweisen, könnte Nintendos Aktion also vorauseilend geschehen, bevor entsprechende regulatorische Maßnahmen eingeleitet werden. Die Bestrebungen, Nintendo dazu zu bewegen, auch über die Garantie hinaus und auch solche Controller zu reparieren, die unter Verschleiß leiden, wurden laut Kommission vom griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen und dem deutschen Umweltbundesamt geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert. Auch in den USA musste sich Nintendo bereits – bisher erfolgreich – juristisch gegen die Verordnung eines solchen Services wehren. Die Klagen basieren auf einem Report der UK-Verbraucherschutzgruppe Which?, die nachweisen konnte, dass der Fehler in der Bauart begründet liegt.

"Bei den EU-Verbraucherschutzbehörden und Verbraucherverbänden waren zahlreiche Meldungen über auftretende Fehlfunktionen an den Nintendo-Switch-Controllern eingegangen. Sie mussten ersetzt werden und das führte zu unnötigem Elektronikmüll. Nintendo hat sich jetzt bereit erklärt, defekte Joy-Con-Controller kostenlos in den Nintendo-Reparaturzentren reparieren zu lassen – unabhängig von der Ursache und davon, ob die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist", so das Statement der Verbraucherschutzdivision der EU-Kommission.

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Pascal Wagner
Pascal Wagner is Chief of Relations of GamesMarket and Senior Editor specialised in indie studios, politics, funding and academic coverage.
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