Rechtliches Nachspiel für Anti-Teuro-Aktion?
– 1 min read
Seit vierzehn Tagen kooperieren verschiedene Handelsketten mit der Zeitung "Bild" und geben Rabatte bis zu fünfzehn Prozent. Jetzt wollen Wettbewerbshüter klagen.
Unternehmen wie die Karstadt Warenhaus AG, die sich an der der Zeitung "Bild" beteiligt haben, könnten demnächst Ärger bekommen. Denn die Wettbewerbszentrale Bad Homburg will in einem Musterprozess eine der beteiligten Firmen verklagen. Als wahrscheinlich gilt, dass sich Unternehmen wie Woolworth oder Deichmann vor Gericht wiederfinden, die für einen Tag Rabatte auf ihr gesamtes Sortiment eingeräumt haben. Nach dem gültigen Wettbewerbsrecht ist dies verboten.