SCED von Wettbewerbszentrale abgemahnt
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat SCED wegen einer Werbeaktion für "SOCOM II - U.S. Navy Seals" abgemahnt.
Sony Computer Entertainment Deutschland wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. Anlass sind die Werbebriefe im Stil der US-Armee zum Spiel "SOCOM II - U.S. Navy Seals". Die Briefe enthielten einen Poststempel mit der Aufschrift "US Army Postal Service" und einen Stofffetzen, auf dem stand: "Wir stecken in der Scheiße - hol uns hier raus". Auf dieses Mailing habe es massive Verbraucherbeschwerden gegeben. Die Wettbewerbszentrale hat diese Art der Werbung als grobe Form der Tarnung von Werbung und Verschleierung der Identität der Werbenden wie auch der unzulässigen Werbung mit Angstgefühlen eingestuft. SCED bleibt nun bis zum 16. April 2004, 12.00, Zeit, die Werbung einzustellen und sich strafbewehrt zur Unterlassung zu verpflichten. Anderenfalls drohe die Beantragung einer einstweiligen Verfügung vor Gericht. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale Hans-Frieder Schönheit dazu: "Bei dieser Werbung geht es nicht allein um Fragen des guten Geschmacks, sondern vielmehr um die Täuschung des Verbrauchers über den Charakter der Zusendung. Es ist auch wettbewerbsrechtlich nicht hinnehmbar, aufgrund einer solchen Irreführung mit der Angst und Besorgnis von Bürgern über das Schicksal in Krisengebieten eingesetzter nahe stehender Personen zu spielen."