Sony Computer Entertainment Deutschland (SCED) hat mit einer "Richtigstellung" auf eine vom Handelsverband Musik und Medien (HAMM) verbreitete Pressemitteilung reagiert. Die Fortsetzung des "Authorized Reseller"-Konzepts ist jedoch unumstritten.

Zumindest eines steht fest: Das "AR"-Konzept von SCED kann mit leichten Modifikationen fortgesetzt werden. Als SCED dies , blieben jedoch Details zu den Veränderungen offen. Die wurden nun vom HAMM, der federführend eine erneute Überprüfung des Konzepts durch die Kartellbehörden vorantrieb, in Form einer  nachgereicht. Laut Mitteilung hat das Bundeskartellamt die Aufhebung des Verbots von Querlieferungen gefordert.

Disput erneut aufgeflammt

"Ursprünglich wurden Großhändler durch das,AR"-Konzept daran gehindert, sich untereinander Zu beliefern. zudem waren Import- und Exportgeschäfte unmöglich", heißt es in der Mitteilung. An anderer Stelle bezeichnete der HAMM das unveränderte "AR"-Konzept als "selektives Vertriebssystem". Mit diesen beiden und einigen weiteren Aussagen in dem sonst eher versöhnlich stimmenden Papier hat der HAMM jedoch erneut für Aufregung gesorgt, zumindest bei SCED.

Das Neu-Isenburger Unternehmen sah sich veranlasst, prompt mit einer "" zu reagieren. Darin widersprach SCED den Aussagen des HAMM, dass es sich bei dem "AR"-Konzept um ein selektives Vertriebssystem handele.

"Großhändlern war es nicht verwehrt, untereinander Handel mit SCED-Produkten zu treiben. Auch war und ist der Handel innerhalb der Europäischen Union und dem europäischen Wirtschaftsraum uneingeschränkt möglich", lautet die Version von SCED in Hinblick auf Querlieferungen sowie Import- und Exportgeschäfte.

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