1744 Prüfverfahren weist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in ihrer Jahresstatistik für 2021 aus. Dabei ging die Zahl der Freigaben ab 18 Jahren deutlich zurück. Wichtige Meilensteine wurden zudem abseits der Prüfverfahren gesetzt. Und es wurden Vorschläge zur Umsetzung der Änderungen im Jugendschutzgesetz erarbeitet.

"Im vergangenen Jahr hat die USK wichtige Meilensteine für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz erreicht", sagt Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK. Tatsächlich war 2021 war ein bewegtes Jahr für den Jugendmedienschutz in Deutschland und es war ein bewegtes Jahr für die USK. Das geht aus dem Jahresrückblick hervor, welche die USK nun veröffentlichte. Zentrales Element hierbei ist natürlich ein Update der USK-Jahresstatistik. Und die zeigt, dass die Zahl der Prüfverfahren von 1453 im Jahr 2020 auf 1744 anstieg. Als mögliche Gründe führt die USK sowohl die Plattformvielfalt auf, die es aktuell im Markt gibt, als auch Nachholbedarf aufgrund der Pandemie. Schließlich kam es auch in der Gamesbranche zur Verschiebung einiger Titel.

Was die Ergebnisse der Altersprüfungen betrifft kam es zu einem deutlichen Rückgang der offiziell als "Keine Jugendfreigabe" bezeichneten 18er-Wertungen. Deren Anteil sank um fast fünf Prozentpunkte auf 8,7 Prozent. Allerdings muss man festhalten, dass das Vorjahr 2020 einen extremen Anstieg in diesem Bereich sah. Tatsächlich liegt der Anteil nun wieder auf dem Niveau von 2019.

Die wesentlichen Ereignisse beim Jugendmedienschutz bei Games fanden 2021 aber nicht bei den eigentlichen Prüfungen statt. Einen wichtiger Erfolg erzielte die USK indem sie 2021 mit Microsoft nicht nur ein weiteres internationale Großunternehmen, sondern auch einen der wichtigsten Plattformholder überzeugen konnte, sich USK.online anzuschließen.

Ganz wesentlich war im vergangenen Jahr aber auch die nicht ganz unumstrittene Änderung des Jugendschutzgesetzes, die zum 1. Mai 2021 in Kraft trat. "Zusammen mit den zuständigen Obersten Landesjugendbehörden und ihren Ständigen Vertreter:innen sowie der Expertise unserer Jugendschutzsachverständigen, hat die USK unter Beteiligung der Zielgruppen aus Eltern, pädagogischen Fachkräften sowie Kindern und Jugendlichen konkrete Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung erarbeitet, die nun in Vereinbarungen mit den Ländern münden können", fasst Secker den aktuellen Stand zusammen. Kurzum: Man ist auf einem guten Weg, aber eben noch nicht am Ziel.

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Stephan Steininger
Stephan is Editor in Chief