Das oberste Gericht der EU hat eine Klage gegen Valve abgewiesen. Der Steam-Riese muss nun 7,8 Millionen Euro zahlen - und das Geoblocking von Keys aus billigeren Ländern in der EU unterlassen. Noch kann das Unternehmen jedoch Berufung einlegen.

Gegen ein 2021 von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von 7,8 Millionen Euro hatte Valve nach europäischem Recht geklagt. Nun gab der oberste Gerichtshof der EU der Kommission recht – und Valve muss zahlen. In Bußgeld und Klage geht es um Valves Geoblocking bestimmter Spielekeys auf Steam. Zusammen mit den fünf Publishern ZeniMax/Bethesda (mittlerweile eine Microsoft-Tochter), Plaion (damals als Koch Media), Focus, Bandai Namco und Capcom hatte Valve die Aktivierung von Steamkeys in Europa geblockt, die in niedrigpreisigen Ländern wie Russland oder Argentinien gekauft worden waren. Diese Praxis sei unzulässig, bestätigte nun das Gericht. Die Unternehmen hatten sich dabei auf den Schutz ihres Urheberrechts berufen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, die gegenseitige Vereinbarung diente vielmehr "dazu, Paralleleinfuhren dieser Videospiele zu unterbinden und das hohe Niveau der von den Verlegern erhobenen Lizenzgebühren und darüber hinaus der von Valve erzielten Margen zu schützen."

Das Gericht stellt darüber hinaus auf die Argumente Valves klar, wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht der EU miteinander in Verhältnis stehen. Es erinnert insbesondere daran, "dass das Urheberrecht den Inhabern der betreffenden Rechte nur die Möglichkeit sichern soll, das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung der Schutzgegenstände dadurch kommerziell zu verwerten, dass gegen Zahlung einer Vergütung Lizenzen erteilt werden. Es garantiert ihnen jedoch nicht die Möglichkeit, die höchstmögliche Vergütung zu verlangen oder ein Verhalten an den Tag zu legen, das geeignet ist, zu künstlichen Preisunterschieden zwischen abgeschotteten nationalen Märkten zu führen. Eine solche Abschottung und der daraus resultierende künstliche Preisunterschied sind mit der Verwirklichung des Binnenmarkts nicht vereinbar."

Valve hatte zudem ins Feld geführt, das Geoblocking sei wettbewerbsfördernd. Das Argument hatte das Gericht mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Wettbewerbsverletzung "hinreichend schädlich" sei, um die behauptete Wettbewerbsförderung auszuschließen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Valve ab Verkündung am 27. September 2023 30 Tage Zeit, Berufung einzulegen.

Share this post

Written by

Pascal Wagner
Pascal Wagner is Chief of Relations of GamesMarket and Senior Editor specialised in indie studios, politics, funding and academic coverage.