Der US-Handelskonzern Wal-Mart darf große Teile seiner umstrittenen Ethikrichtlinie per Gerichtsbeschluss nicht in Deutschland anwenden.

Das Wuppertaler Arbeitsgericht hat dem US-Handelsriesen Wal-Mart untersagt, große Teile seiner so genannten Ethikrichtlinie auch auf deutsche Mitarbeiter anzuwenden. Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, hat das Gericht u. a. entschieden, dass eine Klausel, die Liebesbeziehungen zwischen Angestellten untersagt, mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar sei. Verstöße gegen diese Richtlinie sollten bei einer eigens vom Konzern eingerichteten Ethikhotline gemeldet werden. Auch ein Drogentest als Einstellungsvoraussetzung verstoße gegen das hiesige Arbeitsrecht, heißt es weiter im Beschluss des Arbeitsgerichts.

Der Gesamtbetriebsrat von Wal-Mart Deutschland hatte gegen die Ethikrichtlinie geklagt. Ob der Fall in die nächste Instanz geht, ist derzeit noch unklar. Eine Unternehmenssprecherin wollte den Beschluss zunächst nicht kommentieren und verwies darauf, dass die Entscheidung noch nicht in schriftlicher Form vorliege.

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