Zum Winterschlussverkaufs nimmt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Rabattaktionen unter die Lupe. Bei Karstadt und Kaufhof sahen die Preiswächter Verstöße gegen Wettbewerbsregeln gegeben.

Karstadt und Kaufhof haben von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine Abmahnung erhalten. Das berichtet "Spiegel Online". Demnach haben die beiden Warenhauskonzerne durch Rabattaktionen den Unmut der obersten Wettbewerbshüter auf sich gezogen. Dem Bericht zufolge konnte man bei Karstadt bereits am Freitag Gutscheine für den Winterschlussverkauf einlösen. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen vorgezogenen Schlussverkauf und reagierte mit einer einstweiligen Verfügung. Bei Kaufhof erregte eine "Happy Hour"-Aktion den Ärger der Preiswächter: Kunden, die am Montag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr in Kaufhof-Filialen einkauften, sei ein zusätzlicher Rabatt von zehn Prozent gewährt worden. Nach Meinung der Wettbewerbshüter reiche ein Zeitraum von zwei Stunden aber nicht für einen Preisvergleich aus.

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