Wettbewerbszentrale klagt gegen Wal-Mart wegen individueller Niedrigpreis-Garantie
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Die Zentrale zur Bekämpfung von unlauteren Wettbewerb klagt vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Einzelhandelskonzern Wal-Mart/Wertkauf. Grund für die Klage der Geschäftsstelle Bad Homburg ist die Niedrig-Preis-Garantie des Unternehmens: Sollte ein Kunde einen Artikel woanders billiger finden, mache Wal-Mart den gleichen Preis. Die Wettbewerbszentrale beanstandet dabei, daß der Preisnachlaß nur den Kunden gewährt werde, die einen günstigeren Preis reklamieren. Dies verstoße jedoch gegen geltendes Recht, da das Preiszugeständnis allen Kunden eingeräumt werde müsse. Die Verhandlung findet am 24. Februar statt. Wal-Mart selbst ist während des laufenden Verfahrens zu keiner Stellungnahme bereit.