Zahl klassischer USK-Prüfungen erreicht Negativrekord
Die USK hat ihre Jahresstatistik für 2016 vorgelegt. Allein dank IARC wurden über 1,5 Mio. Prüfungen vorgenommen. Die klassischen Prüfvorgänge gingen auf den niedrigsten Stand seit Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung zurück.
2016 war für die USK ein Rekordjahr, doch nicht immer nur im positiven Sinn. Ganz grundsätzlich hat die Organisation im vergangenen Jahr mehr Alterskennzeichen vergeben, als jemals zuvor. Das lag vor allem am internationalen IARC-System, das die USK gemeinsam mit Jugendmedienschutzorganiationen anderer Länder etablierte und immer mehr App-Stores zur Kennzeichnung von Apps und Digitalspielen einführten. Allein über IARC kamen 1,5 Millionen Kennzeichnungen zusammen.
Anders sieht es hingegen im klassischen Prüfbereich aus. Hier ist die Zahl der eingereichter Spiele und damit der Prüfvorgänge seit 2009 rückläufig. Und auch 2016 stellt keine Ausnahme dar. Im Gegenteil: Mit gerade einmal 1648 Prüfvorgängen wurde die geringste Zahl an Spielen getestet, seit die USK im Rahmen der Jugenschutznovelle 2003 als Prüfinstanz für Computer- und Videospiele anerkannt wurde und ein USK-Siegel quasi verpflichtend für den freien Verkauf von Spielen in Deutschland wurde.
Vor 2003 wurden in der Regel etwa 1000 Titel pro Jahr bei der USK eingereicht. Die Einreichung damals erfolgt auf rein freiwilliger Basis, wobei sich die Mitglieder des damaligen Verbands VUD zur Einreichung verpflichtet hatten.
Was die Prüfergebnisse betrifft, gibt es im Vergleich zum Vorjahr nur geringe Veränderungen. Es gab eine leichte Verschiebung der Anteile an Spielen, die ohne Altersbeschränkung freigegeben wurden, hin zu Spielen ab 12 Jahren. Der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe, also der Spiele ab 18 Jahren, blieb konstant. Der Anteil der Spiele, bei denen eine Kennzeichnung abgelehnt wurde, der hat sich zwar verfünffacht, liegt aber immer noch bei überschaubaren 0,5 Prozent. In Fallzahlen ausgedrückt kamen die USK-Prüfer bei weniger als zehn Prüfungen zur Empfehlung, eine Altersfreigabe zu verweigern.