50 Jahre BPjM
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Die Aufgaben der BPjM
Jugendgefährdende Medien auf Antrag von Jugendministerien und -ämtern und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bzw. auf Anregung anderer Behörden und aller anerkannten Träger der freien Jugendhilfe strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind
Förderung wertorientierter Medienerziehung
Förderung von Selbstkontrolle der Gewerbetreibenden
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes