50 Jahre Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Am 8. Juli 1954 trat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), vormals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), zum ersten Mal zu einer Prüfsitzung zusammen. Bundesminsterin Renate Schmidt zieht eine positive Bilanz.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) ist eine weisungsunabhängige, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnete Behörde. Aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums würdigte deshalb die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, die Arbeit der Bundesprüfstelle und zog eine positive Bilanz: "Die Bundesprüfstelle setzt sich seit nunmehr 50 Jahren mit großem Sachverstand und großer Ausgewogenheit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein. Der Bundesprüfstelle und ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt mein aufrichtiger Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement."
Die Bundesprüfstelle hat die Aufgabe, eine positiv aufbauende Jugendarbeit zu unterstützen und Kinder und Jugendliche von Medieneinflüssen fern zu halten, die ihren Entwicklungsprozess negativ beeinflussen können. Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle trifft ein Zwölfergremium, das pluralistisch aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammengesetzt ist. Es entscheidet seit 50 Jahren darüber, ob ein Medium etwa verrohend wirkt, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizt, den Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlicht bzw. Frauen diskriminiert. Haben Medien einen solchen Inhalt, werden sie in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Diese so genannte Indizierung eines Mediums hat zur Folge, dass es Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder in der Öffentlichkeit beworben werden darf. Heute stehen in der Liste mehr als 5300 jugendgefährdende Medien, darunter Druckerzeugnisse, Videofilme, Computer- und Videospiele, Tonträger und Internetangebote.
Bundesministerin Renate Schmidt erklärte anlässlich des 50. Jahrestags der ersten Prüfsitzung der Bundesprüfstelle: "Kinder und Jugendliche benötigen einen gesellschaftlichen Rahmen von Werten und Normen, der ihnen auch im Medienbereich Orientierung bietet. Gesellschaft und Staat müssen Eltern in der Erziehung ihrer Kinder unterstützen, auch bei der Grenzziehung, welche Medieninhalte für ihre Kinder gefährdend sind." Das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften", die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der BPjM, trat am 14. Juli 1953 in Kraft. Die Indizierung von Medien, die ein Wiederaufleben nationalsozialistischen Gedankenguts zum Ziel haben, zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundesprüfstelle.
"Die Bundesprüfstelle wird den normativen Diskurs über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Medienfreiheit und Jugendschutz auch in Zukunft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften führen", sagte BPjM-Vorsitzende Elke Monssen-Engberding. "Sie ist dabei auf das aktive gesellschaftliche Engagement angewiesen. Auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie alle Behörden können seit 1. April 2003 die Einleitung eines Indizierungsverfahrens bei der BPjM veranlassen."