Anleitung zur Umgehung von Kopierschutz in Computerzeitschriften
Autor und Anwalt Johannes Ulbricht beleuchtet juristisch die von Computerzeitschriften veröffentlichten Artikel zur Umgehung von Kopierschutzsystemen.
Schon bei flüchtiger Durchsicht der Titel von Computerzeitschriften am Kiosk fällt sofort auf, wie häufig in den Zeitschriften Anleitungen gegeben werden, wie man den Kopierschutz auf CDs und DVDs umgehen oder sich raubkopierte Software, Musik und Filme aus dem Internet herunterladen kann. Mit diesem Thema lässt sich derzeit die Auflage offenbar erheblich steigern. Deshalb mag es nachvollziehbar sein, dass die Redakteure dem allgemeinen Konkurrenzdruck nachgeben und nicht auf ein Thema verzichten wollen, das ihr Publikum sehr interessiert und über das die Konkurrenz ohnehin berichtet.
Aus Sicht der Unterhaltungssoftwarebranche ist diese Berichterstattung natürlich trotzdem schädlich, da aufwendige Kopierschutztechniken hierdurch ausgehebelt werden. Die Computerzeitschriften sollten den Bemühungen zum Schutz des Urheberrechts allein schon deshalb nicht torpedieren, weil sie sich ja zu einem nicht unerheblichen Teil ja selbst durch den Ladenkaufpreis und durch Anzeigen für Spiele und andere Software finanzieren. Inwieweit sind nun Anleitungen zur Umgehung von Kopierschutz rechtmäßig?
Von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt?
In den USA gibt es derzeit einige aufsehenerregende Prozesse zu diesem Thema: Der Streit um die Veröffentlichung eines Programms zur Ausschaltung der DVD-Regionalcodes (DeCSS) auf der Webseite 2600.com, die Offenlegung der technischen Grundlagen des SDMI-Verschlüsselungsstandards durch den Wissenschaftler Edwart Felten und der Strafprozess gegen den russischen E-Book-Hacker Dimitri Sklyarow sind nur drei Beispiele, über die in der Presse ausführlich berichtet wurde und die im Netz leidenschaftlich diskutiert werden. Dabei geht es um die Frage, ob die Veröffentlichung von Informationen zur Kopierschutzumgehung - insbesondere von kryptographischen Schlüsseln und Entschlüsselungsprogrammen - von der Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit gedeckt ist. Dabei muß man einen praktikablen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen finden: Man wird mit Sicherheit nicht jede öffentliche oder private Diskussion über die technischen Möglichkeiten und Schwächen gängiger Kopierschutztechnologien verbieten können, selbst wenn man dies wollte. Die faktischen Möglichkeiten halböffentlicher Kommunikation im Internet und die faktische Anonymität lassen ein Verbot als so schwer durchsetzbar erscheinen, dass damit auch nichts gewonnen wäre. Und andererseits gibt es Fälle, in denen es bei der Veröffentlichung von Kopierschutzumgehungstools ganz offensichtlich nicht um wissenschaftliche oder kommunikative Zwecke geht, sondern schlicht und einfach ums Geld.
Bei der Suche nach einer Grenzziehung zwischen Erlaubtem und Verbotenem wird man vermutlich weniger auf die Information an sich abzustellen haben, als auf den Kontext, in dem sie auftaucht. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob kryptographische Entschlüsselungsinformationen als benutzerfreundliches Programm präsentiert werden, das jedermann die Umgehung des Kopierschutzes für jeden beliebigen Zweck erlaubt, oder ob die Schwächen eines Kopierschutzkonzepts auf einer abstrakt-wissenschaftlichen Ebene diskutiert werden. Das wirklich Schädliche an der derzeitigen Artikelflut ist auch gar nicht, dass die breite Masse der Nutzer in den Stand versetzt wird, den Kopierschutz auszuhebeln: Wer das wirklich will, wird die hierfür notwendigen Informationen immer im Netz finden können. Der eigentliche Schaden ist, dass durch diese Artikel suggeriert wird, dass quasi jedermann Raubkopien mache und man deshalb dumm sei, wenn man Geld für Software ausgeben würde, anstatt mitzumachen. Die Artikel zur Urheberrechtsproblematik sind nicht nur in Netzzeitschriften wie Telepolis, sondern auch in großen seriösen Printmedien wie dem "Spiegel" oder der "Süddeutschen" unausgewogen. Teilweise hat man den Eindruck, dass die Journalisten Angst haben, altmodisch zu erscheinen, wenn sie dem Urheberrecht noch irgendeine positive Funktion zusprechen.
Meist werden Klischees gezeichnet, wonach die Raubkopierer eine Gemeinschaft seien, die quasi wie Rebellen aus "Star Wars" gegen die roboterhaften Armeen des Imperiums der Medienindustrie kämpfen. Das ist so nicht richtig: Es gibt auf beiden Seiten wirtschaftliche und ideelle Interessen, es gibt nicht nur große Medienkonzerne, sondern auch kleine Spieleentwicklerstudios. Das Urheberrecht schützt nicht nur deren Wahlfreiheit, Spiele zu verkaufen anstatt sie mit Werbung zu untermischen. Es schützt auch die Wahlfreiheit des Nutzers, ob er werbefinanzierte Inhalte will oder gekaufte. Diesen Standpunkt muß man so nicht teilen, aber solche und andere naheliegenden Argumente für das Urheberrecht werden in der Diskussion oft unterschlagen, was sicherlich nicht mit einem publizistischen Interesse zu rechtfertigen ist.
Überwindung ethischer Schranken
Es ist völlig legitim, das bestehende Urheberrecht im Zusammenhang mit der Digitalisierung kritisch zu hinterfragen, legitim ist es aber nicht, zu dessen Umgehung aufzufordern. Wenn die Redakteure von Computerzeitschriften ihrem Publikum nicht nur die Überwindung der technischen, sondern auch die Überwindung der ethischen Schranken beim Kopieren soweit wie möglich erleichtern wollen, begeben sie sich auf juristisch dünnes Eis: Sie können damit ohne weiteres eine psychische Beihilfe und damit einen kausalen Beitrag zur Urheberrechtsverletzung begehen, der eine Schadensersatzpflicht begründet. Auch strafrechtliche Risiken drohen: Das Landgericht München hat 1998 ein Strafverfahren gegen die Redaktion einer Computerzeitschrift wegen Beihilfe zur Urheberrrechtsverletzung allein deswegen eingestellt, weil nicht erwiesen werden konnte, ob die Leser der Zeitschrift die Informationen tatsächlich benutzt hatten, um Raubkopien zu erstellen.