Ein Computerhändler aus Nordrhein-Westfalen, der mit gestohlenen Echtheitszertifikaten und gefälschter Software handelte, hat nun eine hohe Strafe erhalten. Nebenklägerin Microsoft bewertet das Urteil als angemessen.

Hehlerei und schwer wiegende Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht sind einem Computerhändler aus Nordrhein-Westfalen zum Verhängnis geworden. Wegen Vergehen in diesem Bereich hat ihn das Amtsgericht Siegburg nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, teilte Microsoft mit. Das Unternehmen war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Bei einer Hausdurchsuchung hatten Beamte bei dem Händler 500 Echtheitszertifikate (COA) von Microsoft, 230 gefälschte Versionen von "Windows NT 4.0" und einige Raubkopien von "Office 97" sichergestellt. Mehr als 600 gefälschte Handbücher, die der Täter bereits verkauft hatte, konnten später beschlagnahmt werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Original-COAs aus einem Diebstahl stammten. Zudem hatte der Händler von Januar bis Juni 1999 mehr als 19.000 Softwarefälschungen und gefälschte Handbücher als Lizenzen verkauft. "In letzter Zeit treten im Fachhandel verstärkt Formen der Produktmanipulation auf. Den Schaden tragen nicht nur die Softwarehersteller, sondern auch die Kunden und vor allem die ehrlichen Händler. Deshalb sind wir mit dem harten, aber nach unserer Ansicht angemessenen Urteil sehr zufrieden", sagte Wolfgang Ebermann, Mitglied der Geschäftsführung von Microsoft.

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