Das Verbot von Sonderveranstaltungen macht die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung teilweise hinfällig, behauptet der BFS. Die Vorschrift sei unnötig, da andere Gesetze den Verbraucher hinreichend schützten.

Ähnlich wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs  fordert nun auch der Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungswarenhäuser (BFS) vom Gesetzgeber, das Verbot von Sonderveranstaltungen ersatzlos zu streichen. Das sei nach dem Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nur konsequent. Denn das Sonderveranstaltungsrecht nach Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ermöglicht, Werbung für bestimmte Preisnachlässe zu verbieten. Wie aber die jüngste Rabattaktion von C&A gezeigt habe, würden Verbraucher auf solche Werbemaßnahmen positiv reagieren. Der Kunde könne auch ohne das Verbot von Sonderveranstaltungen beurteilen, ob ein Angebot für ihn günstig sei. Zudem würden andere Vorschriften des UWG, die irreführende Werbung und Verstoß gegen die guten Sitten verbieten, den Schutz der Verbraucher weiterhin gewährleisten.

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Bandai Namco Germany and Giants Software Announce Strategic Collaboration
Boris Stefan, CSO of Giants Software / Matthias Kolb, Country Manager at Bandai Namco Entertainment Germany © Giants Software / Bandai Namco

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By Marcel Kleffmann 1 min read