Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien feiert heute ihr 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass würdigte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt die Arbeit der BPjM.

Am 9. Juli 1954 trat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (vormals: für jugendgefährdende Schriften) zu ihrer ersten Prüfungssitzung zusammen. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften trat bereits am 14. Juli 1953 in Kraft. Zum 50-jährigen Bestehen der BPjM erklärte Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Die Bundesprüfstelle setzt sich seit nunmehr 50 Jahren mit großem Sachverstand und großer Ausgewogenheit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein. Der Bundesprüfstelle und ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt mein aufrichtiger Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement." Die BPjM entscheidet u. a. darüber, ob Medieninhalte verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass aufhetzen, den Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen. Stellt man solche Inhalte fest, werden Filme, Computer- und Videospiele, Tonträger, Druckerzeugnisse und Internetangebote auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Aktuell stehen in der so genannten Indizierungsliste 5300 Titel. "Die Bundesprüfstelle wird den normativen Diskurs über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Medienfreiheit und Jugendschutz auch in Zukunft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften führen", sagte Elke Monssen-Engberding, die seit 1991 amtierende Vorsitzende der BPjM ist.

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